Immobilienbewertungen mit DEKRA-zertifiziertem Sachverstand

 Geschäftsführerin: Manja Trotzky

„In meiner Tätigkeit als Maklerin gehört das Einschätzen, Bewerten und Vergleichen von Immobilien für mich zum täglichen Handwerk. Um meine Expertise in diesem Bereich weiter zu schärfen, habe ich mich u.A. zur DEKRA-Immobilienbewerterin weiterbilden lassen und absolvierte die Ausbildung zum DEKRA-zertifizierten Sachverständigen (Immobilienbewertung D1).“ 

Manja Trotzky


Immobilienbewertungen und Marktwertgutachten auf Usedom

Ich bewerte Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie ausführlich und mit aktuellem Sachverstand. Zu einer fundierten Immobilienbewertung gehören Recherche, eine Vor-Ort-Besichtigung und die Anfertigung, sowie Erläuterung des Wertgutachtens. Neben einem umfangreichen Verkehrswertgutachten ist es auch möglich, ein Kurzgutachten zu erstellen und dieses ggf. später zu erweitern.

Umfang eines Verkehrswertgutachtens

  • Besichtigung des Grundstücks und/oder der Immobilie
  • Beschreibung der Gebäudebestandteile, Anbauten und allgemeinen Merkmale
  • Einschätzung und Bewertung sichtbarer Bauschäden und -mängel, wie z.B. sichtbare Rissbildungen oder messbare Feuchtigkeitsschäden
  • Plausibilitätsanalyse vorliegender Daten, bspw. des Baujahres, der Grundstücksgröße oder möglicher Modernisierungsmaßnahmen
  • Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes, sowie rechtlicher Gegebenheiten
  • Beurteilung relevanter Rechte und Belastungen, wie z.B. Nießbrauch, Leitungen oder Erbbau
  • detaillierte Fotodokumentation
  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)

Umfang eines Kurzgutachtens

  • Besichtigung des Grundstücks und/oder der Immobilie
  • Einschätzung und Bewertung sichtbarer Bauschäden und -mängel, wie z.B. sichtbare Rissbildungen oder messbare Feuchtigkeitsschäden
  • Plausibilitätsanalyse vorliegender Daten, bspw. des Baujahres, der Grundstücksgröße oder möglicher Modernisierungsmaßnahmen
  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)

Der Fokus eines Kurzgutachtens ist die reine Wertermittlung, während ein Verkehrswertgutachten auch eine ausführliche Dokumentation beinhaltet. Das preisgünstigere Kurzgutachten macht also keinerlei qualitative Abstriche und bietet eine ebenso fundierte Aussage über den Verkehrswert.

Wie wird eine Immobilie bewertet?

Nach §8 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.

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